Gebührenordnung
Zur teilweisen Deckung des Aufwands der Ganztagesbetreuung werden durch den Schulträger seit dem 01.02.2017 Beiträge erhoben. Diese Beiträge sind für alle angemeldeten Schüler_nnen zu entrichten, gleichgültig ob sie im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die Ganztagsbetreuung tatsächlich besuchten oder nicht.
Da die Beiträge eine Beteiligung der Personensorgeberechtigten an den gesamten Betriebskosten darstellen, sind diese auch für die Ferienzeiten zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind die Monate August und September wegen der Sommerferien. Im vollen Kalenderjahr sind daher grundsätzlich 10 Monate entgeltpflichtig.
Die Beiträge bemessen sich nach der Anzahl der Stunden pro Woche, an denen das Kind zur Ganztagsbetreuung angemeldet ist. Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig die Ganztagsbetreuung oder eine Rottweiler Kindertageseinrichtung, so wird der jeweilige Betrag pro Kind erhoben. Der monatliche Beitrag für den Besuch der Ganztagsbetreuung beträgt derzeit 4,40 € je angefangener Zeitstunde; für Geschwisterkinder gelten reduzierte Sätze. Zudem ermäßigen sich die Beiträge auch, wenn man den "Rottweiler Familienpass" vorweisen kann.
Die Entgeltschuld entsteht zu Beginn eines jeden Kalendermonats, erstmals ab dem Kalendermonat, in dem der Besuch der Ganztagsbetreuung angemeldet ist. Die Entgeltschuld endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Besuch der Betreuung beendet wird.
Das Entgelt ist bis zum 15. des laufenden Monats zu bezahlen. Mit der Anmeldung des Kindes zu einem Betreuungsangebot ist der Stadt Rottweil ein SEPA-Lastschriftmandat für das Entgelt zu erteilen.
Hinweis: Aktuell gültige Elternbeiträge
Zuschussmöglichkeiten
Hinweis: Infoblatt zum Themenfeld "Wo/Wie bekomme ich finanzielle Unterstützung?" (Stadt Rottweil)