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Nachschreiben von Klassenarbeiten

In der GLK vom 21.10.2014 hat das Kollegium der Realschule - nach Zustimmung der Schulkonferenz - den Freitagnachmittag als „Nachschreibetag“ eingeführt!

 

Schüler_innen, die an einer Klassenarbeit (entschuldigt!) nicht teilnehmen konnten, haben hier die zentrale Gelegenheit, die Klassenarbeit(en) nachzuschreiben.

Es steht jedoch den Kollegen frei, für sich andere Lösungen in Anspruch zu nehmen (z. B. Deutsch-Aufsatz, „Listening-Aufgaben“ Englisch, Deutsch-Diktat). Es ist jedoch auf vernünftige „Rahmenbedingungen“ beim Nachschreiben zu achten!

 

Zum Ablauf:

  • Es sind jeweils zwei Lehrkräfte zur Aufsicht an den entsprechenden Freitagen eingeteilt
  • In Klassenarbeiten entschuldigt fehlende Schüler_innen werden in einer zentralen Liste erfasst. Die zuständigen Fachlehrkräfte informieren das Kind, an welchem Freitag es eine Arbeit nachzuschreiben hat. Hierbei wird eine angemessene "Nachlernfrist" eingeräumt, so dass sich das Kind auch auf diesen Nachtermin vorbereiten kann.
  • Die Kinder melden sich dann am entsprechenden Freitag um 14.00 Uhr (i.d.R. im Zimmer 221).

Hinweise zu "versäumten Leistungserhebungen"

Notenbildungsverordnung §8

 

(4) Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entspre­chende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.

(5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.

(7) Die Absätze 4 bis 6 gelten entsprechend für mündliche und praktische Leistungen.

 


 

Schulbesuchsverordnung §2

 

  1. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

 

Bei Erkrankungen haben wir für unsere Schule folgende - deutlich vereinfachte - Vorgehensweise vereinbart:

 

  1. Am ersten Tag der Erkrankung telefonisch die Erkrankung bis spätestens 8.30 Uhr melden sowie die abschätzbare Dauer nennen. Gegebenenfalls nach einigen Tagen die Schule erneut verständigen.
  2. Wenn das Kind wieder (gesund) in die Schule kommt, bringt es eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die gesamte Krankheitsdauer eindeutig hervorgehen muss.

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