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Die Kommunikationsprüfung (Französisch)

Die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.

 

Die Schüler_innen werden einzeln oder zu zweit geprüft.

 

Die Kommunikationsprüfung dauert etwa 10 Minuten je Schülerin bzw. Schüler, wobei die zwei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben sollen. Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen darf keine Pause gemacht werden. Direkt im Anschluss setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.

 

Die zentralen Maßstäbe für die Kommunikationsprüfung sind jeweils genau zu beachten.

Technik

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Technik besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden.

 

Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schüler_innen werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

 
Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Werkstücke obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erstellt gemäß der Aufgabenstellung ein eigenes Werkstück. Die Prüfung findet im Fachraum (Technikraum mit Computerausstattung bzw. Technikraum und PC-Raum) statt. Die Schüler_innen dürfen alle für sie zugelassenen Werkzeuge und Maschinen verwenden. Den Schüler_innen  können Hilfsmittel wie z. B. eine Übersicht der relevanten Schaltzeichen und Anschlussschemata zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen keine fertigen Lösungen beinhalten. Die Aufgabenstellung muss eine Transferleistung der Schüler_innen erfordern.

 

Weitere Hilfen zu Teillösungen der gestellten Aufgaben werden protokolliert und in der Bewertung entsprechend berücksichtigt.

 

Der praktische Teil ist in drei Phasen gegliedert:

  • Planung mit Programmcode
  • Fertigung
  • Inbetriebnahme und Optimierung

Die Ergebnisse werden am Ende jeder Phase von der Fachlehrerkraft dokumentiert.

 

Kriterien für die Aufgabenstellung:

Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 beziehen. Der Kontext der Aufgabenstellung kommt aus einem der Teilbereiche "Mensch und Technik" (Produktionstechnik, Versorgung und Entsorgung, Bautechnik, Mobilität).

 

Bei der Lösung der Aufgabenstellung müssen die Schüler_innen während der Herstellung eines Funktionsmodells Kompetenzen aus dem Bereich "Werkstoffe und Produkte" (u. a. Messen, Anreißen, Trennen, Fügen) nachweisen.

 
Außerdem ist in der Aufgabenstellung aus dem Bereich "Systeme und Prozesse" eine elektronische bzw. computergestützte Steuerung oder Reglung des Funktionsmodells umzusetzen. Die Entscheidung, ob eine elektronische oder computergestützte Lösung umgesetzt wird, trifft die Fachlehrkraft.

 

Dabei sind mindestens ein Sensor und zwei Aktoren oder zwei Sensoren und ein Aktor zu integrieren. Ein Bauteil muss durch einen analogen Ein- oder Ausgang betrieben werden. Bei Lösungen, die rein elektronisch umgesetzt werden, muss eine Transistorschaltung die Grundlage bilden.

 
Für die Bewertung der Schülerleistung ist der Kriterienkatalog zu verwenden, welcher den Prüflingen vor dem praktischen Teil der Prüfung bekannt zu geben ist. In der Niederschrift werden die Ergebnisse des praktischen Teils und des Prüfungsgesprächs dokumentiert. Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.

Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schüler_innen werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

 
Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Ergebnisse obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss gemäß der Aufgabenstellung eine eigenständige Leistung erbringen.

 

Für die Durchführung des praktischen Teils müssen die der Aufgabe entsprechenden Fachräume (Lernküche, Textilwerkstatt) sowie ein Internetzugang für Recherchen zur Verfügung stehen. Die Schüler_innen dürfen alle in den Fachräumen vorhandenen Arbeitsgeräte verwenden.
Die Fachlehrkraft stellt den Schüler_innen das erforderliche Material entsprechend der Aufgabenstellung zur Verfügung.

 

Kriterien für die Aufgabenstellung:

Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 beziehen. Dabei sind mindestens zwei inhaltsbezogenen Kompetenzfelder (Klasse 7 bis 9: Ernährung, Gesundheit, Konsum, Lebensbewältigung und Lebensgestaltung; Klasse 10: Ernährung und Gesundheit) des Bildungsplans miteinander zu verknüpfen.

 

Für die Bewertung der Schülerleistung ist der Kriterienkatalog zu verwenden, welcher den Prüflingen vor dem praktischen Teil der Prüfung bekannt zu geben ist. In der Niederschrift werden die Ergebnisse des praktischen Teils und des Prüfungsgesprächs dokumentiert. Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.

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