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„Tragen von Kopfbedeckungen im Gebäude“

 

Die Tradition auch unserer gesellschaftlichen Benimmregeln sieht vor, dass Männer wie Knaben ihre Mützen in geschlossenen Räumen und beim Grüßen sowie im Gespräch abzunehmen haben. Dies ist eine Geste der Höflichkeit, Achtung und Wertschätzung. ...

 

zitiert nach http://www.dieser.de/Knigge_Online/knigge_online.html 

 

 

 

Dazu noch ein Presseartikel (SchwaBo, 24.05.2007)

 

Stuttgart. Wer vor Gericht seine Mütze nicht abnimmt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Zwar verletzte das Tragen einer Kappe oder Mütze ebenso wie das Erscheinen in kurzen Hosen oder knappen T-Shirts nicht grundsätzlich die Würde des Gerichtes, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) gestern mit. Allerdings stelle eine Â»provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts« dar, der mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könne, hieß es weiter (AZ.: 1 Ws 126-127/07).

 

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