Realschule Rottweil
Heerstr. 116
78628 Rottweil
Tel 0741 174 57 44 - 0
Fax 0741 174 57 44 - 29
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Hausordnung der Realschule Rottweil
Einleitung
Die Schule ist eine Gemeinschaft von Menschen in verschiedenen Altersstufen, mit verschiedeÂnen Aufgaben und Erwartungen. Damit diese Gemeinschaft funktioniert und wir uns an unserer Schule wohlfühlen, begegnen wir uns mit gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Toleranz. Das bedeutet, wir bemühen uns um eine Sprache, die den anderen nicht in seiner Ehre verletzt und vermeiden Androhung und Ausführung von Gewalt. Ob es ein Haus mit fröhliÂchen Menschen ist, oder ob Missmut und Streitereien den Ablauf bestimmen, hängt allein von uns ab. Dazu gehören auch höfliches Verhalten und ein pfleglicher Umgang mit den Sachgegenständen. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung hat nach Möglichkeit das Prinzip der Wiedergutmachung und Aussöhnung Vorrang vor dem Prinzip der Strafe. Jeder, ganz gleich ob Schüler_innen, Eltern oder Lehrkräfte, übernimmt an seinem Platz Verantwortung für das Gelingen des Schullebens.
1. Zutritt zum Schulbereich
Zutritt zum Schulbereich haben die Schüler_innen der Realschule, deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und ausdrückÂlich Befugte.
2. Öffnung und Schließung des Schulhauses, Aufenthaltsberechtigung
Das Schulhaus wird an Unterrichtstagen nach Eintreffen der ersten Schüler_innen, die auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, vom Hausmeister geöffnet; dies ist in der Regel geÂgen 7.20 Uhr der Fall. Nach Ende der regulären Unterrichtszeit (im Anschluss an die 10. Stunde) wird das Haus durch den Hausmeister geschlossen.
Zwischen 13.00 Uhr und 13.45 Uhr ist das Gebäude nur für die in der Ganztagesbetreuung angemeldeten Schüler_innen offen.
3. Große Pause
Alle Schüler_innen verlassen das Klassenzimmer.
Schüler_innen, die vom Unterricht aus Sport, Technik oder der Küche kommen, dürfen das Schulhaus erst am Ende der Pause betreten. Über wetterbedingte Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
4. Verhalten auf dem Schulgelände
Zum Pausengelände gehören die Pausenhöfe einschließlich der Wege um das Schulgebäude (ausgenommen des überdachten Fahrradabstellbereiches).
Der Wechsel zwischen den Sportstätten sowie Technikraum/Küche und der Realschule während den großen Pausen berechtigt nicht zum Aufenthalt im Stadtpark und der Mensa.
Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art, das gilt auch für Inliner, Skateboards und Roller, ist untersagt. Das Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) ist nicht erlaubt.
5. Verhalten im Klassenzimmer
Alle Schüler_innen sind für Ordnung und Sauberkeit selbst verantwortlich.
Am Unterrichtsende wird aufgestuhlt und die Fenster werden geschlossen. Alle achten auf den sparsamen Gebrauch von Energie und Wertstoffen und entsorgen ihren Müll.
Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, fragt der/die Klassensprecher_in im Sekretariat nach.
6. Sonstiges
Grundsätzlich ist jede_r für angerichtete Schäden verantwortlich.
Geld- und Wertsachen gehören nicht in Kleidungsstücke, die an der Garderobe hängen.
Suchtmittel, wie zum Beispiel Nikotin und Alkohol, sind bei allen schulischen Veranstaltungen verboÂten.
Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist untersagt.
Angemessene Kleidung wird als Zeichen gegenseitigen Respekts erwartet.
Aus brandschutztechnischen und hygienischen Gründen gehören Jacken und Mützen an die Garderobe.
Gefährliche und den Unterricht störende GeÂgenstände sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Mobile Kommunikationsgeräte müssen auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auf dem Weg von und zur Außenstelle ausgeschaltet sein. Sie sind nicht sichtbar aufzubewahren. Der Besitz und die Verbreitung gewaltverherrlichender und sittenwidriger Inhalte, Bild-, Video- und Tonaufnahmen sowie Cyber-Mobbing sind verboten. Kopfhörer sind im Schulgebäude generell abzunehmen. Bei Verstoß wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen; nach Unterrichtsende kann es im Sekretariat während der Öffnungszeiten abgeholt werÂden. Im Wiederholungsfall ist das Gerät von den Eltern bei der Schulleitung - nach vorheriger Terminabsprache - abzuholen.
Offensichtliche Rechtsverstöße werden zur Anzeige gebracht.
Verabschiedet von der Schulkonferenz am 19.12.2017
Generell gilt:
Ein "Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz" wird selbstverständlich nach §90 Schulgesetz geahndet.
Nach Vorgabe durch die Schulleitung ist der "Hofdienst" zu absolvieren!
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