Abschlussprüfung(en)

An der Realschulabschlussprüfung nehmen die Schüler_innen teil, die in Klassenstufe 9 auf dem M-Niveau eingestuft waren und daraufhin in die Klassenstufe 10 versetzt wurden.

Schüler_innen, die die Hauptschulabschlussprüfung am Ende der Klassenstufe 9 abgelegt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die Klassenstufe 10 aufgenommen werden.

 

Es wird in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, in der Pflichtfremdsprache (Englisch) sowie dem Wahlpflichtfach eine zentrale schriftliche Arbeit geschrieben. Auch kann man auf Wunsch in den Fächern Deutsch und Mathematik weiterhin eine  mündliche Prüfung ablegen. In der Pflichtfremdsprache gibt es eine Kommunikationsprüfung.

Im Wahlpflichtbereich (AES, Te, F) gibt es eine "Praktische Prüfung"; in AES und Te haben die Schüler_innen praktische Leistungen zu erbringen, während in der Wahlpflichtfremdsprache eine Kommunikationsprüfung abgelegt wird.

Rechtzeitig vor Prüfungsbeginn werden die Eltern zu einer Informationsveranstaltung eingeladen: Damit Eltern und Erziehungsberechtigte ihr Kind auf dem Weg zur Realschulabschlussprüfung unterstützend begleiten können, möchte die Realschule Rottweil an diesem Abend über die neue Form der Prüfung sowie die daraus entstehenden Anforderungen ausführlich informieren.

 

"Abschlussprüfungen" - Broschüre des Ministeriums

Die schriftlichen Prüfungen (Mathematik, Deutsch, Englisch, Wahlpflichtbereich)

Deutsch      Mathematik      Englisch      Wahlpflichtbereich

Deutsch

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Der Unterricht muss gewährleisten, dass die im Bildungsplan ausgewiesenen Inhalte und Kompetenzen so behandelt werden, dass in der Realschulabschlussprüfung alle Aufgaben von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler bearbeitet werden können. Es ist nicht statthaft, dass die Fachlehrkraft Inhalte weglässt.

Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B, die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.

Teil A1 bezieht sich auf einen Sachtext. Es müssen Aufgaben zum Textverständnis, zur Grammatik, zur Orthographie, zur Interpunktion, zur Syntax, zur Morphologie und zur Semantik bearbeitet werden.

Teil A2 bezieht sich auf eine Ganzschrift. Dieser Teil umfasst Aufgaben zum Textverständnis (Inhalt, Sprache, Textzusammenhang) und eine produktive Schreibaufgabe. Es werden zwei produktive Schreibaufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft eine auswählt und den Schüler_innen zur Bearbeitung vorlegt.

Erlaubt ist die Benutzung der an der Schule eingeführten Ausgabe der Ganzschrift. Die Schüler_innen dürfen ihre eigenen Exemplare mit eingetragenen Randnotizen verwenden. Es dürfen keine Haftnotizzettel und/oder andere Hilfsmittel (z. B. Büroklammern, Klebestreifen) benutzt werden. Die Ganzschrift muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und geprüft werden.

Der Wahlteil B besteht aus einem Aufsatz. Es werden den Schüler_innen drei Aufgaben zur Wahl gestellt, von denen eine zu bearbeiten ist. Die Wahl besteht zwischen einer Textbeschreibung Lyrik, einer Textbeschreibung Prosa oder einer textgebundenen dialektischen Erörterung.

Wahlteil B:
Texte beschreiben: Lyrik/Prosa
Die Textbeschreibung Lyrik/Prosa muss folgende Aspekte/Komponenten enthalten:

  • Einleitung: Einleitungssatz (Autor/in, Quelle, Textsorte, Thema), geraffte Inhaltsangabe
  • Hauptteil: Bearbeitung der Aufgabenstellung
  • Schluss: Intentionen von Text/Autor/in, möglicher Transfer, Stellungnahme

Wahlteil B:
Textgebundene dialektische Erörterung
Die dialektische Erörterung muss folgende Aspekte/Komponenten enthalten:

  • Einleitung: Kurze einführende Darstellung bzw. Nennung des Themas, Nennung der Textsorte, des Titels, der Autorin/des Autors sowie der Quellenangabe und des Erscheinungsdatums des Ausgangstextes
  • Überleitung zum Hauptteil
  • Hauptteil: Strukturierung in These und Antithese (bestehend aus Behauptung, Begründung und Beispiel) basierend auf dem vorgegebenen Sachtext/ggf. einer Grafik und eigenen Überlegungen
  • Schluss: Positionierung (eigene Stellungnahme mit kurzem rückblickendem Hinweis auf die wichtigsten Argumente), Fazit oder Ausblick, Zusammenführung (Stellungnahme zum Ausgangstext), Appell

In der schriftlichen Prüfung darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet werden.

Im Wahlteil B können insgesamt 50 Punkte erreicht werden:

  • Inhalt: 25 Punkte
  • Sprache: 15 Punkte
  • Aufbau/Form: 5 Punkte
  • Rechtschreibung: 5 Punkte

Mathematik

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen.

Zeichengeräte wie Geodreieck, Parabelschablone oder Zirkel dürfen in allen Prüfungsteilen verwendet werden.

Die reine Bearbeitungszeit beträgt 210 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A1 und A2 vorzusehen.

Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik besteht aus zwei Pflichtteilen A1 und A2 und einem Wahlteil B.

Zunächst ist Teil A1 zu bearbeiten.
Diese Aufgaben sind ohne Hilfsmittel (wissenschaftlicher Taschenrechner und Formelsammlung) zu lösen.
Nach 45 Minuten sind die Aufgaben des Teils A1 abzugeben.

Im Anschluss an eine 20-minütige Pause werden die Aufgaben der Teile A2 und B sowie der wissenschaftliche Taschenrechner und die Formelsammlung ausgeteilt.

Im Wahlteil B werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft drei auswählt und den Schüler_innen vorlegt. Von den Schüler_innen sind zwei der drei ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.

Die Formelsammlung muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und auf nicht zulässige Ergänzungen geprüft werden.

Englisch

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen.

Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus fünf Teilen:

  • Teil A: Hörverstehen
  • Teil B: textorientierte Aufgaben
  • Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
  • Teil D: themengebundene Sprachproduktion
  • Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.

Die reine Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B vorzusehen.

Im Teil D1 und D2 (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin bzw. der Schüler nachweisen, dass sie bzw. er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Im Teil D2 werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft zwei auswählt und den Schüler_innen vorlegt. Von den Schüler_innen ist eine der beiden ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.

Im Aufgabenteil D1 wird ein Textumfang von ca. 100 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 90 bzw. mehr als 120 Wörter) ist ein Punktabzug vorzunehmen.
Im Teil D2 wird ein Textumfang von ca. 160 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 140 bzw. mehr als 200 Wörter) ist ein Punktabzug vorzunehmen.

Die Schüler_innen sind rechtzeitig vor der Prüfung über die noch zulässige Abweichung vom jeweiligen Textumfang zu informieren und darüber zu unterrichten, dass bei darüber hinaus gehenden Abweichungen ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen wird.

Wahlpflichtbereich

Die Prüfungsaufgaben der Wahlpflichtfächer Wahlpflichtfremdsprache, Technik und Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die reine Bearbeitungszeit beträgt in allen drei Wahlpflichtfächern 90 Minuten.

Wahlpflichtsprache (Französisch)

Die schriftliche Prüfung in der Wahlpflichtfremdsprache besteht aus fünf Teilen:

  • Teil A: Hörverstehen
  • Teil B: textorientierte Aufgaben
  • Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
  • Teil D: themengebundene Sprachproduktion
  • Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten

Die reine Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B vorzusehen.

Im Teil D (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin bzw. der Schüler nachweisen, dass sie bzw. er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Es werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkräfte zwei auswählen und den Schüler_innen vorlegen. Von den Schüler_innen ist eine der beiden ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.
Im Aufgabenteil D wird ein Textumfang von ca. 70 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 60 bzw. mehr als 80 Wörter) ist ein Punktabzug vorzunehmen.

Die Schüler_innen sind rechtzeitig vor der Prüfung über die noch zulässige Abweichung vom jeweiligen Textumfang zu informieren und darüber zu unterrichten, dass bei darüber hinaus gehenden Abweichungen ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen wird.

Technik

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Als Hilfsmittel sind Zeichengeräte und ein  wissenschaftlicher Taschenrechner erlaubt.

Der Pflichtteil gliedert sich in die Teile A1 "Werkstoffe und Produkte" und "Produktionstechnik" sowie A2 "Systeme und Prozesse". Im Pflichtteil A2 werden drei Teilbereiche zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft drei auswählt und den Schüler_innen vorlegt. Von den Schüler_innen sind alle drei Teilbereiche zu bearbeiten.

In jedem Prüfungsjahrgang werden "Schwerpunktbereiche" vorgegeben, die den Schüler_innen rechtzeitig bekannt gegeben werden (bzw. auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden sind).

Im Wahlteil B werden Aufgaben zu zwei der drei Bereiche gestellt. Aus diesen zwei Be-reichen wählen die Schülerinnen und Schüler einen Bereich aus.

Die "Schwerpunktbereiche" werden jährlich vom Kultusministerium vorgegeben und den Schüler_innen rechtzeitig bekannt gegeben  (bzw. können auf der Homepage des Kultusministeriums nachgelesen werden).

Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.

Der Pflichtteil A bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klasse 10.

Es werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft vier auswählt und den Schüler_innen. Von den Schüler_innen sind alle vier ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.

In jedem Prüfungsjahrgang werden "Schwerpunktbereiche" vorgegeben, die den Schüler_innen rechtzeitig bekannt gegeben werden (bzw. auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden sind).

Der Wahlteil B bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9. Er umfasst zwei Aufgaben. Von den zwei Wahlaufgaben bearbeiten die Schülerinnen und Schüler eine Wahlaufgabe.

Die "Schwerpunktbereiche" werden jährlich vom Kultusministerium vorgegeben und den Schüler_innen rechtzeitig bekannt gegeben  (bzw. können auf der Homepage des Kultusministeriums nachgelesen werden).

Die Kommunikationsprüfung (Englisch bzw. Wahlpflichtfremdsprache)

1.1 Ziel der Kommunikationsprüfung
In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet, auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.

 

1.2 Durchführung der Kommunikationsprüfung
Der Zeitpunkt für die Kommunikationsprüfung wird vom Kultusministerium festgesetzt.
Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Teile:

  • Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
  • Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);
  • Sprachmittlung

Die Schüler_innen werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. Die Prüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.
Der zeitliche Rahmen umfasst pro Schülerin bzw. Schüler ca. 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die drei Prüfungsteile sind in der festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen. Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung.

Direkt im Anschluss an die Kommunikationsprüfung setzen die beteiligten Lehrkräfte die Note auf der Grundlage des Kriterienkatalogs und der Notentabelle fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit. Anforderungen und Bewertungskriterien der Kommunikationsprüfung werden im Vorfeld der Prüfung bekannt gegeben. Eine Niederschrift der Kommunikationsprüfung wird angefertigt und verbleibt bei den Prüfungsunterlagen.

 

2. Prüfungsinhalte

2.1. Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
Ziel
Bei der Präsentation des Schwerpunktthemas soll selbstständig ein Thema erarbeitet bzw. strukturiert und verständlich und anschaulich dargestellt und erläutert werden.
Inhaltliche Gestaltung
Das Thema wird von der Schülerin bzw. dem Schüler gewählt und mit der Fachlehrkraft abgestimmt. Es basiert auf den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf Themen aus dem Unterricht. Es muss den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen (soziokulturelles Orientierungswissen / Themen) der Klassenstufen 7 -10 entsprechen.
Die Präsentation erfolgt in zusammenhängender und freier Rede (Stichworte als Gedankenstützen sind erlaubt). Werden die Schülerinnen und Schüler zu zweit geprüft, können sie jeweils ein eigenes Thema präsentieren. Es ist ebenfalls möglich, dass die Präsentationen zu einem gemeinsamen übergeordneten Thema gehalten werden, solange klar erkennbar ist, welche Schülerin bzw. welcher Schüler für welchen Teil der Präsentation verantwortlich ist. Im Anschluss an die Präsentation sind kurze themenbezogene Rückfragen möglich.

2.2. Dialogisches Sprechen
Ziel
Bei kommunikativen und situativen Aufgabenformen steht die freie Sprachproduktion im Vordergrund. In der Fremdsprache soll spontan und situationsbezogen agiert und reagiert werden.
Inhaltliche Gestaltung
Dies soll in möglichst realitätsnahen Dialogen erfolgen, wobei Kommunikationssituationen von der Fachlehrkraft der Klasse vorgegeben werden. Die Kommunikationssituationen dürfen nicht wortgleich im Unterricht einstudiert werden.

2.3. Sprachmittlung
Ziel
In diesem Prüfungsteil soll in zweisprachigen Alltagssituationen mündlich zu Themen der Lebenswelt und des persönlichen Interesses interkulturell angemessen und adressatengerecht kommuniziert werden.
Inhaltliche Gestaltung
Inhalt dieses Prüfungsteils ist das sinngemäße Vermitteln und nicht das wortgenaue Übersetzen. Bei der Bewertung der in die Fremdsprache übertragenen Äußerung kommt es in erster Linie auf die Verständlichkeit und nicht auf die sprachliche Korrektheit an.

 

3. Bewertung der Leistung in der Kommunikationsprüfung
Die drei Teile der Kommunikationsprüfung werden gemäß des vorgegebenen Kriterienkata-logs mit Punkten bewertet.

Der Kriterienkatalog

... kann HIER eingesehen werden

Der Bewertungsschlüssel

... kann HIER eingesehen werden

Die Praktische Prüfung im WPF

Die Kommunikationsprüfung (Französisch)

Die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.

Die Schüler_innen werden einzeln oder zu zweit geprüft.

Die Kommunikationsprüfung dauert etwa 10 Minuten je Schülerin bzw. Schüler, wobei die zwei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben sollen. Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen darf keine Pause gemacht werden. Direkt im Anschluss setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.

Die zentralen Maßstäbe für die Kommunikationsprüfung sind jeweils genau zu beachten.

Technik

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Technik besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden.

Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schüler_innen werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Werkstücke obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erstellt gemäß der Aufgabenstellung ein eigenes Werkstück. Die Prüfung findet im Fachraum (Technikraum mit Computerausstattung bzw. Technikraum und PC-Raum) statt. Die Schüler_innen dürfen alle für sie zugelassenen Werkzeuge und Maschinen verwenden. Den Schüler_innen  können Hilfsmittel wie z. B. eine Übersicht der relevanten Schaltzeichen und Anschlussschemata zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen keine fertigen Lösungen beinhalten. Die Aufgabenstellung muss eine Transferleistung der Schüler_innen erfordern.

Weitere Hilfen zu Teillösungen der gestellten Aufgaben werden protokolliert und in der Bewertung entsprechend berücksichtigt.

Der praktische Teil ist in drei Phasen gegliedert:

  • Planung mit Programmcode
  • Fertigung
  • Inbetriebnahme und Optimierung

Die Ergebnisse werden am Ende jeder Phase von der Fachlehrerkraft dokumentiert.

Kriterien für die Aufgabenstellung:
Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 beziehen. Der Kontext der Aufgabenstellung kommt aus einem der Teilbereiche "Mensch und Technik" (Produktionstechnik, Versorgung und Entsorgung, Bautechnik, Mobilität). 

Bei der Lösung der Aufgabenstellung müssen die Schüler_innen während der Herstellung eines Funktionsmodells Kompetenzen aus dem Bereich "Werkstoffe und Produkte" (u. a. Messen, Anreißen, Trennen, Fügen) nachweisen.

Außerdem ist in der Aufgabenstellung aus dem Bereich "Systeme und Prozesse" eine elektronische bzw. computergestützte Steuerung oder Reglung des Funktionsmodells umzusetzen. Die Entscheidung, ob eine elektronische oder computergestützte Lösung umgesetzt wird, trifft die Fachlehrkraft.

Dabei sind mindestens ein Sensor und zwei Aktoren oder zwei Sensoren und ein Aktor zu integrieren. Ein Bauteil muss durch einen analogen Ein- oder Ausgang betrieben werden. Bei Lösungen, die rein elektronisch umgesetzt werden, muss eine Transistorschaltung die Grundlage bilden.

Für die Bewertung der Schülerleistung ist der Kriterienkatalog zu verwenden, welcher den Prüflingen vor dem praktischen Teil der Prüfung bekannt zu geben ist. In der Niederschrift werden die Ergebnisse des praktischen Teils und des Prüfungsgesprächs dokumentiert. Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.

Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schüler_innen werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Ergebnisse obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss gemäß der Aufgabenstellung eine eigenständige Leistung erbringen.

Für die Durchführung des praktischen Teils müssen die der Aufgabe entsprechenden Fachräume (Lernküche, Textilwerkstatt) sowie ein Internetzugang für Recherchen zur Verfügung stehen. Die Schüler_innen dürfen alle in den Fachräumen vorhandenen Arbeitsgeräte verwenden.
Die Fachlehrkraft stellt den Schüler_innen das erforderliche Material entsprechend der Aufgabenstellung zur Verfügung.

Kriterien für die Aufgabenstellung:
Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 beziehen. Dabei sind mindestens zwei inhaltsbezogenen Kompetenzfelder (Klasse 7 bis 9: Ernährung, Gesundheit, Konsum, Lebensbewältigung und Lebensgestaltung; Klasse 10: Ernährung und Gesundheit) des Bildungsplans miteinander zu verknüpfen.

Für die Bewertung der Schülerleistung ist der Kriterienkatalog zu verwenden, welcher den Prüflingen vor dem praktischen Teil der Prüfung bekannt zu geben ist. In der Niederschrift werden die Ergebnisse des praktischen Teils und des Prüfungsgesprächs dokumentiert. Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.

Die (optionale) mündliche Prüfung (Deutsch, Mathematik)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung mit Ausnahme des Faches Englisch, welche

  1. von den Schüler_innen spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung gegenüber der Schulleiterin oder
  2. von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt wurden.

Die nach Nummer 2 festgelegten Prüfungsfächer werden den Schüler_innenin der Regel etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekanntgegeben.

  • Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft gestellt; die Leiterin oder der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken.
  • Einzel- oder Gruppenprüfung (Die Entscheidung trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses).
  • Den Schüler_innen wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen.
  • Jede Schülerin/jeder Schüler wird je Fach etwa fünfzehn Minuten geprüft.
Die Terminübersicht

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Teile der Prüfung

An der Hauptschulabschlussprüfung nehmen die Schüler_innen teil, die zu Beginn der Klassenstufe 9 auf dem G-Niveau eingestuft sind.

Übersicht

Schriftliche Prüfung

Deutsch (180 Minuten)

Teil A: Pflichtteil
A1: Sachtext: Aufgaben zu Textverständnis, Grammatik, Ortografie, Analyse usw
A2: Lektüre: Textverständnis und produktive Aufgaben

Teil B: Wahlteil
a) Textgebundene lineare Erörterung
b) Textbeschreibung Lyrik oder Prosa

Mathematik (135 Minuten)

Teil A: Pflichtteil
A1: Pflichtteil - Hilfsmittelfreier Teil, Grundkenntnisse
A2: Pflichtteil

Teil B: Wahlteil
Zwei von drei Aufgaben

Englisch (120 Minuten)

Teil A: Listening, Comprehension

Teil B: Text-based Tasks

Teil C: Use of Language

Teil D: Writing

Zweitkorrektur: Durch eine andere Schule (nach Möglichkeit andere Schulart), die dieselbe Abschlussprüfung abnimmt

Kommunikationsprüfung (Englisch)

Teil A: Präsentation des Schwerpunktthemas (monologisches Sprechen)

Teil B: Kommunikative und situative Aufgabenformen (dialogisches Sprechen)

Teil C: Sprachmittlung

Projektarbeit

Die Projektarbeit ist im Fach WBS (Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung) angesiedelt.

Das Thema muss einen mehrperspektivischen Ansatz mit Bezug zu einem weiteren Fach aufweisen; dabei soll eine Leitperspektive berücksichtigt werden.

Die Projektarbeit umfasst:

  1. die Vorbereitung mit der Themenfindung, Gruppenbildung und Projektbeschreibung
  2. die Durchführung in der Schule im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden sowie
  3. die Präsentation des Projektergebnisses durch die Gruppe sowie ein daran anschließendes Prüfungsgespräch.

Präsentation und Prüfungsgespräch dauern insgesamt je Schülerin bzw. Schüler etwa 15 Minuten.

Mündliche Prüfung

Die Schüler_innen können in den Fächern Deutsch und Mathematik auf freiwilliger Basis eine mündliche Prüfung ablegen. Die Schüler_innen müssen ihre Wahl spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung anmelden.

Ermittlung der Prüfungsergebnisse
Deutsch Mathematik Englisch
Ergebnis Jahresleistung 50% Ergebnis Jahresleistung 50% Ergebnis Jahresleistung 50%
Ergebnis Prüfungsleistung 50% Ergebnis Prüfungsleistung 50% Ergebnis Prüfungsleistung 50%
Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung (3)
optionale mündliche Prüfung (1)
dann schriftliche Prüfung (3)
optionale mündliche Prüfung (1)
dann schriftliche Prüfung (3)
Kommunikationsprüfung (2)
Die Terminübersicht

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Bild Prüfungsraster

Verschiedene Institutionen bieten diverse "Prüfungsvorbereitungskurse" - z. B. für Englisch (incl. "Kommunikationsprüfung"), Deutsch und Mathematik an.

Entsprechende Angebote werden am "10er-Brett" ausgehängt


Ausführliche Präsentationen, Bewertungsraster und Handreichungen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums.